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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Nachfolgende Verkaufsbedingungen sind maßgebend für sämtliche Angebote und Auftragsannahmen sowie für alle Lieferungen durch (HANHANDY) Özgül Communication (nachfolgend durch „uns“ abgekürzt). Sie gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller. Andere Bedingungen als diese, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, gelten nicht, auch wenn Sie nicht ausdrücklich in anderer Form zurückgewiesen werden. Mit Annahme der Ware verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen. Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung unwirksam. Soweit diese Verkaufsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, gelten ergänzend dazu die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. 2. Preise Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, ohne Software, ohne gesondertes Zubehör, ohne Installation, ohne Schulung und ohne sonstige Nebenleistungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Bei Vorbestellungen von Artikeln, die nicht am Lager sind, geben wir keine Preisgarantie, es sei denn, diese wurde schriftlich vereinbart. Preisirrtümer und Druckfehler sind ausdrücklich vorbehalten. 3. Zahlungsbedingungen Zahlungen werden, wenn nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum sofort rein netto ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen die sofortige Zahlung aller ausstehenden Forderungen verlangen und/oder von allen bestehenden Lieferungsverträgen zurücktreten oder nach Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden diese angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer und sonstige Spesen trägt der Besteller. Diese Kosten sind uns zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld oder eine Schuld unserer Wahl angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen und Angaben des Käufers. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. 4.Versand Der Versand erfolgt durch eine Spediteur unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Verkäufer an den Spediteur übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies uns ansc hließend auch schriftlich mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. 5. Lieferfrist Lieferfristen werden von uns nach bestem Ermessen angegeben und sind nicht verbindlich. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Personal-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder bei uns nicht zu vertretenden Ereignissen verschiebt sich das Lieferdatum um die Dauer der Störung und deren Auswirkungen. Wird die Lieferfrist um mehr als zwei Monate überschritten, kann der Besteller unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt Deckungskäufe vorzunehmen oder irgendwelche Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen gegen uns geltend zu machen, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit. 6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Dem Verbraucher i.S.d. §355-§357 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder telefonisch erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Anmeldung des Rückgabegesuches. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40 € die Rücksendekosten. Die Rücksendung soll in der Originalverpackung erfolgen. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch oder fehlenden Teilen sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Beschädigte Waren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Lizenzen, Videos, Restpostenware, Konkursware und Sonderanfertigungen. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder angepasst wurden, z.B. Komplett-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer Rückgabe darf die die original Verkaufsverpackung und die Displayfolien bei Mobiltelefonen weder beschädigt; beschriftet; noch zerstört sein. Bei fehlender oder zerstörter original Verkaufsverpackung erfolgt bei der Gutschriftserstellung ein Abzug von 15% vom Bruttowarenwert. 7. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung 7.1: Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. §355-§357 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmersuchen, deren Ursache (HANHANDY) Özgül Communication nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch (HANHANDY) Özgül Communication. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die der wiederverkaufsfähige Zustand der Ware. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 15% des Rechnungsbetrags. 7.2: Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. §355-§357 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist (HANHANDY) Özgül Communication berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an (HANHANDY) Özgül Communication für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. 8. Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Der Besteller hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren telefonisch oder per Fax sofort mitzuteilen, in jedem Fall aber auch schriftlich. Gerät der Besteller uns gegenüber in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritten zu verbinden; wir erwerben in diesem Fall Miteigentum an den durch die Verbindung entstehenden neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen gemäß §947 BGB. Veräußert der Besteller die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, an denen wir Miteigentumsrecht haben, so tritt der Besteller schon jetzt seine Kaufpreisforderungen gegen seine Kunden im Verhältnis des Wertes unserer Miteigentums an uns als Sicherheit ab und ermächtigt uns hiermit zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 10% werden wir auf Verlangen der Bestellers den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheiten freigeben. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zu unserer Sicherheit ab. Der Besteller ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung des Bestellers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung unsererseits, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unseren Einziehungsermächtigungen keinen Gebrauch machen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt 9. Gewährleistung / Haftungsausschluß 9.1: Wir geben eine Gewährleistung für eine 24 Monatige Herstellergarantie ab Lieferdatum sofern das Gerät neu ist, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebraucht- Restpostenware beträgt die Gewährleistungsdauer 2 Wochen ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. 9.2: Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung und Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen entstanden sind. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 9.3: Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer den Firmenkleber entfernt, Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt , die nicht von (HANHANDY) Özgül Communication autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. 9.4: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. 9.5: Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt. 9.6: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 10. Abtretung Wir sind berechtigt unsere Forderungen abzutreten. 11. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtliche zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt. 12. Erfüllungsort – Gerichtsstand Erfüllungsort ist Stuttgart und Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit unseren Lieferungen ergebenden Verbindlichkeiten ist Stuttgart. Der Gerichtsstand Stuttgart gilt auch für Ansprüche im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess sowie im Mahnverfahren Datenschutz Gemäß §26 (1) Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
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